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Und wer wählt... (Sonstiges)

Kulibi77, Freitag, 24.05.2019, 16:16 (vor 2681 Tagen) @ Guido


Womit du eindeutig gegen §36 des Bundeswahlgesetzes verstößt.


Nein.

Soso... Du bist also der Meinung, dass man das persönliche Wahlrecht verkaufen oder verschenken kann bzw. mal eben die Briefwahl für die demente Oma machen darf?

Du kannst deine Wahlunterlagen weiter geben wie du willst. Es ist ein Stück Papier. Erst der Empfänger dieser Papiere kann damit dann Straftaten begehen oder gegen das Bundeswahlgesetz verstoßen.


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