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Passend dazu: Wahlrecht ab Geburt (Sonstiges)

Jurist81, Sonntag, 26.05.2019, 11:35 (vor 2394 Tagen) @ herrNick

Nein, andersrum wäre es eine meines Erachtens verfassungswidrige Benachteiligung von Wählern. Die Ausübung des Wahlrechts wird an die Bildung des freien Willens und das Erkennen von Folgen ab. Natürlich kann man über das generelle Alter diskutieren (genauso wie bei der Geschäftsfähigkeit, Strafmündigkeit oder Erhalt der Fahrerlaubnis), aber eines steht fest: meine 10Monate alte und meine 5 jährige Tochter erfüllen o.g. Anforderungen nicht. Die Folge: meine Frau und ich verdoppeln unser Stimmgewicht. Und mit welcher Rechtfertigung? Vielmehr ist es die Verantwortung der Eltern die Interessen ihrer Kinder auch bei der Wahlentscheidung zu berücksichtigen.


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