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ZDF SPORTreportage: BVB bei Klub-WM dabei (BVB)

CHS, Lünen / Dortmund, Sonntag, 08.03.2020, 21:13 (vor 1528 Tagen) @ Schnippelbohne

Das ginge. Eine Anweisung an die Geschäftsführung der GmbH auf der Mitgliederversammlung beschließen. Du bräuchtest aber die erforderliche Stimmmehrheit (über 50% der anwesenden Stimmen). Und ich könnte mir vorstellen, dass der BVB alle Möglichkeiten ausloten wird, ob der Antrag nicht irgendwelche Formmängel hat. Ich fand es schon bemerkenswert, dass der Antrag eines Mitglieds auf Einrichtung einer Frauenabteilung im Fußball letztes Mal verloren gegangen sein soll bzw. zu spät gewesen sein soll. So genau war das nicht zu verstehen. Ein Schelm, wer...

Jein, denn bei der Mitgliederversammlung können nur Sachen des Vereins beschlossen werden. Man kann dem Vorstand die Anweisung geben, dass man diesen Vorschlag weiterleiten kann. Aber Weisungbefug ist der Vorstand nicht, sondern der Beirat, dem zwar auch der Vorstand angehört, aber auch der Wirtschaftsrat.

Ganz nebenbei dürfte dieses Thema halt bei der KGaA liegen und da habe ich Zweifel, dass es dort eine Mehrheit gibt.

Gruß

CHS


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