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ZDF SPORTreportage: BVB bei Klub-WM dabei (BVB)

horstenberg, Block 62, Sonntag, 08.03.2020, 20:43 (vor 1528 Tagen) @ Schnippelbohne

Aktionäre haben keine rechtliche Möglichkeit, solche Managemententscheidungen zu erzwingen. Allenfalls bei Veruntreuung von Vermögen wird es interessant. Davon wären wir hier allerdings noch weit entfernt.

Wenn die Geschäftsführung (d.h. beim BvB die GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung) nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns agiert, macht sie sich schadensersatzpflichtig (§ 93 AktG). Anspruchsinhaber ist erst einmal die Gesellschaft (also die KGaA). Wenn sich aber genügend Aktionäre zusammentun (ich meine, 1% reicht, § 148 Abs. 1 AktG), dürften sie die Gesellschaft zwingen können, Ansprüche gegen die Geschäftsführung durchzusetzen. Es haftet dann die Komplementär-GmbH und deren Geschäftsführer, wenn dort wieder Regress-Ansprüche bestehen. Wenn die D&O das nicht deckt (etwa bei Vorsatz), können die handelnden Akteure auch selbst ein Problem bekommen.

Alles nicht einfach. Es dürfte aber dafür reichen, dass das Management unseres Konstruktes es sich nicht trauen wird, eine solche Teilnahme abzusagen. Da steht echt eine Menge im Feuer.

Ich habe mich längst damit abgefunden: Mit unserer Umwandlung in ein börsennotiertes Unternehmen ist - 50+1 Hin oder Her - bei uns der Kommerz zu 100% und unumkehrbar das Maß der Dinge.


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