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Ausfall“Kompensation (BVB)

Sascha, Dortmund, Montag, 09.03.2020, 13:35 (vor 1528 Tagen) @ jenseman

ich hoffe ja mal nicht - das sich der BVB auf seine ATGB beruft. Die sagen ja nunmal aus, dass bei Gründen, die er nicht zu vertreten hat (Stichwort Geisterspiele) eine Rückerstattung nicht erfolgt ...

Ich hörte aber auch mal, dass der BVB gegen sowas versichert ist. Weiß da jemand was konkrete?

Grundsätzlich erst einmal der Hinweis, dass der BVB, genau so wie jedes Unternehmen, so ziemlich alles in seine AGB schreibt, was für ihn positiv ist. Das heißt aber nicht, dass man damit gegenüber Privatpersonen dessen allgemeine Rechte einschränken darf. Man nimmt erst einmal eine Position der Stärke ein und hofft, dass man damit sein Gegenüber schon einschüchtern kann. Klassiker hierbei ist die Angabe, dass es untersagt sei, als Privatperson sein Ticket mit mehr als 15 %-Auschlag weiter zu veräußern. Das hat für sich genommen überhaupt keine rechtliche Handhabe.

Insofern glaube ich nicht, dass man da so einfach aus der Nummer rauskommt. Zumindest nicht, wenn die Maßnahmen mit einer zeitlichen Befristung angesetzt werden, die eine Nachholung der Spiele möglich machen würde. Da dürfte auch der DFB Schwierigkeiten kriegen, wenn er hier mit einer Anweisung Fakten schaffen und das Derby als übergeordnete Stelle zum "Geisterspiel" erklären würde, wenn der Schaden für alle Vertragspartner abwendbar wäre, indem man das Spiel später nachholt.


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