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Der Einzelhandel scheint grad recht verwirrt zu sein (Corona)

el_ayudante, Dortmund-Süd, Dienstag, 17.03.2020, 12:41 (vor 1520 Tagen) @ Ritti

bei uns auch im vertrieb.
solange die bundesländer keine anweisung tätigen müssen wir arbeiten. müssen wir schliessen gibt es kurzarbeitergeld.

da ich auf ein model fixum + provision arbeite gibt es wieder für mich als Arbeitnehmer das rätsel wie das berechnet wird.
wird dann nur das reine bruttofixum genommen oder wird das Brutto inkl provision genommen oder oder oder.
wird mein gesamtbrutto dann halbiert? fragen über fragen.

Das lässt sich doch einfach googeln. Kurzarbeitergeld wird mit Fix-Gehalt berechnet.
Dein Arbeitgeber kann dir ein reduziertes Bruttogehalt zahlen, sagen wir mal 50%. Dann erhälst du normales Nettogehalt von diesen 50% plus 60% (bzw. 67% wenn du Kinder hast) der anderen 50% vom Staat. Aktuell sparrt dein Arbeitgeber nicht nur die 50% eingespartes Gehalt, sondern auch die Sozialabgaben.

Sollte dein Arbeitgeber dein Gehalt auf 0% runterfahren ist es natürlich unschön und du erhälst lediglich 60 bzw. 67% deines Brutto-Fix-Gehaltes.

Das ist jetzt natürlich die Kurzform, aber detailiert gibt Google einiges her, mal mehr mal weniger verständlich.


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