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Es reicht! Klarnamen? (Sonstiges)

markus, Montag, 27.07.2020, 18:24 (vor 1361 Tagen) @ Jurist81

Ich kann die Gründe verstehen, warum man nicht möchte, dass seinem Namen so manche unschöne Aussage über gegnerische Spieler, Trainer, Fans oder dem Schiedsrichter zu geordnet werden. Oder man sich auch mal weiter aus dem Fenster lehnen möchte, ohne dass man Sorge haben muss, dass die Kollegin am nächsten Morgen im Büro fragt, ob man noch alle Tassen im Schrank hat.

Andererseits sollte man auch nciht so tun, als wäre eine Diskussion unter seinem Namen ein Sakrileg. Wenn man nicht zu den Aussagen steht, die man unter seinem Alter Ego tätigt, sollte man vielleicht lieber schweigen.

So zu tun, als wäre die Nennung seines Namens ein Sakrileg, das dem anderen unglaubliche Macht über den Namensinhaber gibt, ist dann doch übertrieben.

Beste Grüße

Roman

OLG Hamm
Beschluss vom 03.08.2011
I-3 U 196/10
Recht auf Anonymität im Internet

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG auch das Recht umfasst, seine Meinung im Internet ggf. anonym zu äußern.

Aus den Entscheidungsgründen:
"Die für das Internet typische anonyme Nutzung entspricht zudem auch der grundrechtlichen Interessenlage, da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar ist. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (BGH, Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08 -, MMR 2009, 608, 612)."


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