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Ulrich, Dienstag, 28.07.2020, 08:59 (vor 1360 Tagen) @ markus

Danke für die Zusammenfassung. Ja, die Urteile sind teils widersprüchlich. Aber wenn man sich mal andere Dinge anschaut, wie beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung, dann ist es oft so: Je höher die Instanz, desto weiter werden oft die Grundrechte ausgelegt. Zugunsten jener, die wilde Sau spielen. So empfinde ich das jedenfalls, wenn wieder mal Entscheidungen gekippt werden. Man hält lieber die Fahne des Grundrechts in die Höhe und lässt dadurch radikale Äußerungen eher mal durchgehen, als die Gefahr einzugehen, dass sich Menschen vielleicht mehr uneingeschränkt trauen, ihre Meinung kundzutun.

Was die Urteile zu den Grenzen der freien Meinungsäußerung angeht, so könnte es aktuell durchaus in die andere Richtung gehen. Das erstinstanzliche Urteil zu den Schmähungen, Beleidigungen und Drohungen geben Renate Künast beispielsweise war unsäglich. In der nächsten Instanz konnte sie sich zumindest teilweise durchsetzen, und der Rechtsweg ist wohl noch nicht ausgeschöpft. Ggf. könnte das ganze nach Karlsruhe gehen.

Die Stimmung in Deutschland wird seit Jahren gezielt von Rechtsradikalen vergiftet. Dem Mord an Walter Lübcke beispielsweise ging eine Massive Welle von menschenverachtender Hetze voraus. Und das vielfach auch auf Seiten in sozialen Medien, die der AfD oder ihren Mitgliedern zuzuordnen sind. Und auch gegen diejenigen, die seit geraumer Zeit den Morddrohungen des "NSU 2.0" ausgesetzt sind, wird auf genau den gleichen Seiten gehetzt.


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