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Es reicht! Klarnamen? (Sonstiges)

HoschUn, Ort, Dienstag, 28.07.2020, 10:10 (vor 1339 Tagen) @ markus

Alles richtig. Den Täter hat man allerdings auch mit der bisherigen Gesetzeslage ausfindig machen können, er blieb also keineswegs anonym. Ebenso wären die Personen hinter den Künast Kommentaren ausfindig zu machen, wenn ein Gericht die Herausgabe der Daten zustimmt. Und das ist bei vielen Künast Kommentaren auch nach der zweiten Instanz nicht der Fall gewesen. Das Gericht schützt in dem Moment zulässige Meinungsäußerung und vor unberechtigter Strafverfolgung. Da stellt sich dann schon die Frage: Muss die bisherige Gesetzeslage überhaupt geändert werden, wenn eindeutige Straftaten schon heute ausreichend aufgedeckt werden können? Es mag zwar heute aufwendig sein, aber machbar.

Wenn das alles gelockert und einfacher wird, dann dürften Nutzer auch bei harmloseren Kommentaren schneller in die Mühlen der Justiz gelangen. Wenn jemand dann schreibt "Seehofer ist ein Spinner" könnte das bereits genügen, dass die Mühlen in Gang gesetzt werden. Auch könnten AfD Politiker schneller mal auf die Idee kommen, Kritiker mundtot zu machen. Denn auch die hätten dann verstärkte Rechte. Und dann wird aus einer breiten Ablehnung vielleicht irgendwann eine stillschweigende Zustimmung. Denn selbst wenn die Aussichten auf Erfolg vor Gericht sehr hoch sind, hat doch bei weitem nicht jeder Mensch die Kraft und das Geld, seine Meinung bis in die letzte Instanz zu verteidigen.

Frag mal den Sohn einer herzensguten Dame aus Sinsheim was bereits heute alles möglich ist um mit Hilfe der "Mühlen der Justiz" Kritiker zu drangsalieren. Aus dem selben Grund hatte auch die Beschwerde von Künast am Ende Erfolg. Denn "Hurensohn" ist genauso wie "Schlampe" oder "Drecksfotze" eine Formalbeleidigung und der jeweilige Sachzusammenhang ist unerheblich.

Allerdings hat das Strafrecht oder die Schutzwirkung von Grundrechten im Verhältnis Staat und Bürger nur mittelbar etwas mit den Rechten und Pflichten des Hausherren in der Ausübung seines Hausrechts zu tun.


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