schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

5 Tote Kinder (Sonstiges)

Philipp54, Sonntag, 06.09.2020, 13:16 (vor 1944 Tagen) @ simie


In dem Fall schon alleine, weil ein whatsapp-account erst ab 16 erlaubt ist.


Stimmt nicht. Sobald die Eltern zustimmen, dürfen auch jüngere Jugendliche die App nutzen.
Mal ganz agesehen davon, dass die Altersabfrage eine einfache Abfrage ohne jegliche Kontrolle ist.

Eine Nichtzustimmung wird für Eltern immer schwerer durchzustehen.
Während Corona sind wir auch "gekippt".
Wir haben ein ungutes Gefühl dabei. Ohne whattsapp sind die kids leider "abgehängt". Außer Informationen laufen zunehmend die Verabredungen darüber.
Kontaktgruppen zusammen mit Lehrkräften sind meines Wissens bundesweit immer noch nicht von Schulbehörden zugelassen.
Wir haben ein sehr ungutes Gefühl

"Wenn du in einem Land im Europäischen Wirtschaftsraum (dazu gehört auch die Europäische Union) und jedem anderen umfassten Land oder Hoheitsgebiet (zusammen als die Europäische Region bezeichnet) lebst, musst du mindestens 16 Jahre alt sein (oder das in deinem Land vorgeschriebene Alter erreicht haben), um dich zu registrieren und WhatsApp zu nutzen."

"Das Erstellen eines Accounts mit falschen Informationen ist ein Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen.
Das Registrieren eines Accounts im Namen einer minderjährigen Person ist ebenfalls ein Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen."

Ein minderjähriges Kind melden
Wenn dein minderjähriges Kind einen WhatsApp Account erstellt hat, kannst du ihm zeigen, wie es sein Konto löschen kann. In unserem Hilfebereich erfährst du, wie man einen Account löscht.

Wenn du den Account eines Minderjährigen melden möchtest, sende uns bitte eine E-Mail. Bitte gib in deiner E-Mail folgende Dokumentationen an und mache nicht relevante persönliche Informationen unkenntlich:

"Eigentumsnachweis für die WhatsApp Nummer (z. B. Kopie des von der Regierung ausgestellten Ausweises und der Telefonrechnung)
Nachweis der elterlichen Gewalt (z. B. Kopie der Geburts- oder Adoptionsbescheinigung)
Nachweis des Geburtsdatums des Kindes (z. B. Kopie der Geburts- oder Adoptionsbescheinigung)"

https://faq.whatsapp.com/general/security-and-privacy/minimum-age-to-use-whatsapp/?lang=de


Vermute auch, dass der Chatverlauf "verkauft" wurde.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1518608 Einträge in 16325 Threads, 14353 registrierte Benutzer Forumszeit: 02.01.2026, 06:57
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln