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Wenn dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie am (Sonstiges)

Basti Van Basten, Romania, Montag, 21.09.2020, 11:38 (vor 1929 Tagen) @ herrNick

Ok. Wie stellst du dir die geheime und unmittelbare Wahl durch einen gerade geborenen Säugling vor?


Genauso wie die eines bettlägerigen, demenzkranken 100-Jährigen. Die werden vermutlich gar nicht wählen.


Wenn ein Säugling sein Wahlrecht also gar nicht wahrnehmen kann, was bringt es dann, ihm dieses Recht einzuräumen? Wozu also am Grundgesetz rütteln, wenn es keine Verbesserung bringt?


Eine Sechsjährige könnte es aber. Wozu ihr dieses Recht verweigern?

Womit wir wieder bei einem Mindestalter für Wahlen wären. Dann wäre natürlich die Frage, inwiefern man eine 6-Jährige so weit manipulieren kann, dass sie eine Wahl in deinem und nicht in ihrem Sinne trifft. Ich denke, die Gefahr dafür ist ziemlich hoch, dass sie durch Gewaltandrohung, Liebesentzug oder Belohnung etwas wählt, was sie gar nicht will. Sollte man ein Kind in diesem Alter nicht davor schützen, indem man es erst gar nicht in die Gefahr bringt, erpressbar zu werden?


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