schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Wenn dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie am (Sonstiges)

herrNick, Montag, 21.09.2020, 11:50 (vor 1929 Tagen) @ Basti Van Basten

Ok. Wie stellst du dir die geheime und unmittelbare Wahl durch einen gerade geborenen Säugling vor?


Genauso wie die eines bettlägerigen, demenzkranken 100-Jährigen. Die werden vermutlich gar nicht wählen.


Wenn ein Säugling sein Wahlrecht also gar nicht wahrnehmen kann, was bringt es dann, ihm dieses Recht einzuräumen? Wozu also am Grundgesetz rütteln, wenn es keine Verbesserung bringt?


Eine Sechsjährige könnte es aber. Wozu ihr dieses Recht verweigern?


Womit wir wieder bei einem Mindestalter für Wahlen wären. Dann wäre natürlich die Frage, inwiefern man eine 6-Jährige so weit manipulieren kann, dass sie eine Wahl in deinem und nicht in ihrem Sinne trifft. Ich denke, die Gefahr dafür ist ziemlich hoch, dass sie durch Gewaltandrohung, Liebesentzug oder Belohnung etwas wählt, was sie gar nicht will. Sollte man ein Kind in diesem Alter nicht davor schützen, indem man es erst gar nicht in die Gefahr bringt, erpressbar zu werden?

Kinder, die bei einer Wahl Gefahr laufen, dass Ihnen Gewaltandrohung oder Liebesentzug droht, denen droht das sicher die ganze Zeit und nicht speziell wegen der Wahl. Entweder Eltern setzen so etwas ein oder nicht. Da ist das Thema Wahlrecht nicht der Auslöser.

Und beeinflussbar und manipulierbar sind leider auch Erwachsene.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1518608 Einträge in 16325 Threads, 14353 registrierte Benutzer Forumszeit: 02.01.2026, 12:26
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln