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NRW lockert (Corona)

dNL, Sauerland, Mittwoch, 26.05.2021, 18:19 (vor 1387 Tagen) @ Ulrich

NRW lockert weiter...Aber müssen Geimpfte/Genesene bei vielen Sachen auch weiterhin noch einen negativen Corona Test vorlegen?
(Siehe Beispiel Amas Spiel)
Dachte die wären gleichgestellt?


Und wieso plötzlich 35, nachdem im letzten Jahr in NRW 30 als Regelung gesetzlich verankert worden war?


War das so?


Nein, habe gerade nachgeschlagen. Es waren auch im Oktober schon 35. Ich hatte mich vertan.

Und warum ist das höchste der gefühle (<35) bei den privaten Kontakten 5 Haushalte?


Ich muss mir das zunächst einmal genauer anschauen. Zumindest auf Bundesebene hieß es ja bisher, vollständig geimpfte Personen würden bei den Begrenzungen nicht mitgezählt.

Gilt immernoch. $3 Absatz 3:

(3) Personen mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung verfü-gen in sehr hohem Maße über einen individuellen Schutz vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus oder jedenfalls einer Erkrankung mit schwerem Verlauf. Da sie sich aber gleich-wohl noch infizieren und die Infektion dann weitergeben können, gelten auch für sie grund-sätzlich die allgemeinen Schutzmaßnahmen, solange noch eine große Anzahl von Personen keinen Zugang zu einem vollständigen Impfangebot hatte und daher auf diesen Schutz vor ei-ner Infizierung angewiesen ist. Für die Nutzung von Angeboten sieht diese Verordnung aber für immunisierte Personen erhebliche Ausnahmen vor. Immunisierte Personen im Sinne die-ser Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen, die weder typische Symp-tome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 noch eine akute Infektion aufweisen, gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1). So-weit in dieser Verordnung für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässi-ger Personen oder Hausstände festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerech-net. Dies gilt nicht für in dieser Verordnung festgesetzte einrichtungsbezogene Personengren-zen pro Quadratmeter oder Kapazitätsbegrenzungen


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