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Klar... (BVB)

markus, Mittwoch, 23.11.2022, 19:00 (vor 768 Tagen) @ CD7

Hab ich behauptet, dass sie die chat Verläufe erstellt hat? Das war ein Beispiel dafür, warum es wichtig ist, dass Beweise in einem ordentlichen Verfahren überprüft werden.
Für die Frau gilt grad keine Unschuldsvermutung, da sie doch gar nicht angeklagt ist.
Also immer schön locker bleiben

Die Unschuldsvermutung gilt auch ohne Klage und zwar bis zum Abschluss einer rechtskräftigen Entscheidung. Oder bist du schuldig, solange es noch keine Klage gibt?

Die WhatsApp Verläufe sind die Beweise. Ich bin kein StGB Experte, würde aber davon ausgehen, dass Schulz in der Beweislast wäre, wenn er die Behauptung aufstellen würde „das ist alles gefälscht“.


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