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Klar... (BVB)

Ulrich, Donnerstag, 24.11.2022, 07:44 (vor 758 Tagen) @ Litze

Im Strafrecht gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Die Staatsanwaltschaft wird überprüfen, ob die Chatverläufe echt sind.

Und darüber hinaus könnte im Zweifelsfall das Gericht zusätzlich ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag geben.

Das Problem scheint mir aber ein anderes zu sein. Wenn ich es richtig verstehe, dann scheint hier eine Auseinandersetzung, die eigentlich in einem Strafverfahren stattfinden sollte, über die Medien geführt zu werden. Dazu sind wohl Auszüge aus Chatverläufen, etc. durchgesteckt und veröffentlicht worden. Nur kann die Öffentlichkeit in der Regel nicht beurteilen, was "echt", was "falsch" und was eventuell aus dem Kontext gerissen ist.


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