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Klar... (BVB)

Litze, Donnerstag, 24.11.2022, 10:34 (vor 758 Tagen) @ Ulrich

Derzeit läuft wohl noch das Ermittlungsverfahren. Der Staatsanwaltschaft obliegt die Leitung der Ermittlungen (Herrin des Ermittlungsverfahrens) und ist zur Objektivität verpflichtet, d.h. dass sie nicht nur die belastende, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände ermittelt. Daher wird Sie die Chatverläufe auf ihre Echtheit prüfen lassen. Dazu diente wohl auch die Hausdurchsuchung bei Herrn Schulz, bei der wohl Datenträger gesichert wurden.

Ein Gericht würde einen Sachverständigen erst dann hören, wenn es zu einer Verhandlung kommt. Möglich ist aber auch, dass das Verfahren anders beendet wird. Was genau vorgefallen ist, wissen wir nicht. Selbst wenn die Chats echt sind, kennen wir auch nur eine Seite der Darstellung.

Ich bin kein Strafverteidiger... Jedoch ist es eigentlich üblich, dass man versucht eine mediale Schlacht zu verhindern, indem man der Presse nicht noch zusätzlichen Stoff liefert. Man versucht eher die Berichterstattung zu stoppen, bspw. durch "einstweilige Verfügungen". Umso länger das ganze in den Medien "geistert", umso mehr bleibt bei der Öffentlichkeit hängen, egal ob das Ermittlungsverfahren noch vor Anklageerhebung eingestellt oder der Betroffene verurteilt wird.


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