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Neu auf schwatzgelb.de: Protest gegen Queerfeindlichkeit: "Zu 100 Prozent solidarisch mit Betroffenen" (BVB)

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Dienstag, 22.08.2023, 23:13 (vor 918 Tagen) @ Talentförderer

Gibts es eigentlich Gesetze dass das verbietet? Wo leben wir eigentlich, in Nordkorea?

Grundsätzlich schon, ja, Erregung öffentlichen Ärgernisses im Sinne des § 183a StGB.


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