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Böhmermann - #humorpolizei (Politik)

ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Samstag, 30.09.2023, 12:03 (vor 815 Tagen) @ Ulrich

Hab ich das richtig verstanden: die sitzen jetzt seit fünf Jahren zu Hause und kassieren für nichts Geld, trotz solch ekelhaften Vergehen? Heftig.

In NRW ja. Die noch nicht "Rehabilitierten" sitzen zu Hause und müssen eine Kürzung der Bezüge um sage und schreibe 10% ertragen. So gesehen scheint die "konsequente Suspendierung" eher eine Belohnung zu sein. :-(

Auch in NRW gab es Chatgruppen von Polizisten, in denen rechtsradikale Inhalte geteilt wurden. Wenn ich mich richtig erinnere, wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren teilweise eingestellt, weil es keine Öffentlichkeit gegeben habe. Das macht vermutlich auch ein entschlossenes dienstrechtliches Vorgehen schwieriger. Allerdings gibt es eine Treuepflicht von Beamten zum Staat. Und ich frage mich, ob das Verteilen von ekelhaften rechtsextremistischen Inhalten im Kollegenkreis nicht ein dermaßen eklatanter Verstoß gegen diese Treuepflicht ist, dass dies den Rauswurf rechtfertigt.


Es wurden Leute aus der Mülheimer/Essener Gruppe vollständig rehabilitiert, die nichts weitergeleitet oder positiv kommentiert haben. Fehlende Meldung hatte offenbar keine offiziellen Konsequenzen. "Informell" werden sie nicht mehr befördert.

Strafrechtlich wurden die meisten Mitglieder nicht belangt, da durch den "geschlossenen Empfängerkreis" keine "Verbreitung" im Sinne des Strafgesetzes vorliege. Lediglich wenn Kettenbriefe (schicke dies an x deiner Freunde...) weitergeleitet wurden, gab es erstinstanzliche Verurteilungen (Strafhöhe reden wir nicht drüber).

Disziplinarrechtlich wird tatsächlich die Rechtsgültigkeit der Strafverfahren abgewartet. Im Anschluss sind dann Sanktionen zu erwarten, auch z.B. für Gruppenleiter, die es nicht unterbunden/gemeldet haben. Bei den meisten Sanktionen wird es sich vermutlich um Kürzungen von Bezügen und informellen Beförderungsstopps handeln.

Aus dem Dienst entfernt wird man automatisch, wenn man zu einem Jahr oder mehr verurteilt wird. Dies droht zumindest dem (mutmaßlichen) Haupttäter. Aber auch da wartet man eine rechtsgültige Verurteilung ab.


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