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Böhmermann - #humorpolizei (Politik)

Ulrich, Samstag, 30.09.2023, 14:37 (vor 814 Tagen) @ markus

Im Prinzip muss man die ganze Stelle stilllegen und alle damaligen Kollegen mit aus dem Dienst entfernen, weil der Verdacht nahe liegt, das gedeckt, bzw. nicht verfolgt zu haben.


Na, das ist ja mal ne steile These.


Wer rechtsradikales Gedankengut durch Tolerieren mitträgt, der hat im Staatsdienst nichts verloren. Was da in den Chatgruppen umlief, dass hätte bei öffentlicher Verbreitung mit Sicherheit zu empfindlichen Strafen geführt.


Auch außerhalb des Staatsdiensts muss man aufpassen. Zumindest wenn man sich entsprechend über Arbeitskollegen oder Vorgesetzte äußert und die Chatgruppe etwas größer ist.

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/kuendigung-wegen-aeusserungen-in-einer-chatgruppe/

Ich weiß nicht, ob man gegenüber Beamten nicht härter durchgreifen kann oder nicht will. Eventuell ist es auch irgend etwas in der Mitte.

An Beamte gibt es hohe Anforderungen, was die Treuepflicht zum demokratischen Rechtsstaat angeht. Und einen eklatanteren Verstoß als die Verbreitung von ekelhafter Nazi-Propaganda im Kollegenkreis kann ich mir kaum vorstellen.


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