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kleinanzeigen lt. ATGB verboten (Sonstiges)

chiwy, Freitag, 06.10.2023, 16:22 (vor 1098 Tagen) @ Chris-San

lt. Punkt 8. a) verboten

Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht
vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu
verkaufen und/oder weiterzugeben

Ein Freund von mir hat dummerweise bei kleinanzeigen das ganze Ticket abfotografiert.

Es hat es zum Kaufpreis eingestellt und im Endeffekt zum halben Preis an nen Flaschensammler vorm Stadion verkauft. Trotzdem gabs Post von der Ruhr-Kanzlei mit einer Abmahnung und ner Zahlungsaufforderung von ~360 Euro


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