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kleinanzeigen lt. ATGB verboten (Sonstiges)

AGraute, Freitag, 06.10.2023, 20:02 (vor 1098 Tagen) @ chiwy

Bei regulären Tickets ergibt es Sinn, aber bei Zweitmarkttickets bietet der BVB nunmal keine offizielle Möglichkeit. Bin kein Jurist - nach meinem laienhaftes Rechtsempfinden ist das okay :D

Man kann auch auf Suchanfragen reagieren, dann hätte man das Tickets immerhin nicht öffentlich angeboten.


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