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Berufungsklage der AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wegen der Einstufung als "Verdachtsfall" (Politik)

Ulrich, Dienstag, 12.03.2024, 12:26 (vor 654 Tagen)

Heute findet in Münster ein meiner Meinung nach wichtiger Prozess statt. Es geht darum, dass sich die AfD gerichtlich dagegen wehrt, vom Bundesamt für Verfassungsschutz als sogenannter "Verdachtsfall" eingestuft zu werden. Während der Verfassungsschutz vorher lediglich auf öffentliche Quellen angewiesen ist, erlaubt diese Einstufung auch den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln sowie die weitergehende Speicherung personenbezogener Daten.

Prüf- und Verdachtsfall (Wikipedia)

Bereits 2021 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall eingestuft. Dagegen war die Partei 2022 vor das Verwaltungsgericht Köln gezogen und hatte verloren. Heute verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster über die Berufung der AfD.

AfD legte Berufung ein - Ist die Einstufung als Verdachtsfall rechtens? (Tagesschau)

Die AfD versucht schon seit Jahren, das Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz juristisch auszubremsen. Dabei geht es wohl weniger darum, die Prozesse tatsächlich zu gewinnen. Vor allem spielt man auf Zeit, in diesem Fall seit 2021. Man kann z.B. immer wieder lesen, dass die Gerichte mit möglichst viel Material geflutet werden, um die Verfahren in die Länge zu ziehen.

Auch heute hat die AfD erneut versucht, den Fortgang zu verzögern.


OVG Münster: AfD scheitert in Berufungsprozess mit Antrag auf Vertagung (Die ZEIT)

Heute hat man zuerst beantragt, die Verhandlung vertagen zu lassen. Danach dann Anträge auf Ausschluss einzelner Richter und dann des gesamten Senats wegen angeblicher Befangenheit, die allesamt abgelehnt wurden. Dazu Anträge auf Einsicht in Gutachten zur AfD aus den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in eine noch nicht veröffentlichte aktuelle Einschätzung der Gesamtpartei durch das Bundesamt. Dies, obwohl die aktuellen Papiere wohl deutlich negativer ausfallen dürften als das, was 2021 zur Entscheidung zur Einstufung geführt hat. Man darf gespannt sein, wie lange sich da ganze noch hinziehen wird. Und danach könnte die AfD noch in Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht gehen.


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