Willkommen im BVB-Forum

Ticketpreise werden innerhalb von 10 Tagen rückerstattet. Keine Ersatzkonzerte (Sonstiges)

markus, Donnerstag, 08.08.2024, 10:44 (vor 778 Tagen) @ Ulrich

Wer sagt, dass man gegenüber seinem Vertragspartner (in diesem Fall Privatperson) keinen Anspruch auf Rückerstattung hat? Man zahlt für den Eintritt einer Veranstaltung, die nicht stattfindet.


Man muss die Person zunächst einmal (juristisch) zu fassen bekommen. Schon das kann teilweise schwierig werden.

Es ging ja erstmal nur um die Frage des Anspruchs.

Auf eBay sind die Namen in der Regel bekannt. Oder kann man sich dort anonym anmelden? Und Käuferschutz gibt es auch. Das mag auf Kleinanzeigen Portalen anders sein.

Ich wurde vor gut 20 Jahren beschissen als das für 300 Euro gekaufte Handy nicht geliefert wurde. Hab das Geld von eBay im Rahmen des Käuferschutzes wieder bekommen. Der Typ war dann irgendwann im Knast und hat mir ein Entschuldigungsbrief zugesendet.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: