schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Kontrolle des "Intimbereichs" (BVB)

DomJay, Köln, Freitag, 25.10.2024, 13:29 (vor 33 Tagen) @ Scherben
bearbeitet von DomJay, Freitag, 25.10.2024, 13:33

Nochmal ergänzend hier: Mich wundert das alles wirklich total.

Wenn man ganz abstrakt mal überlegt, welche Art von Vergehen Kontrollen im Intimbereich rechtfertigen, dann könnte man sich vermutlich mal darauf einigen, dass sowas statthaft ist, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass dadurch schwere Straftaten verhindert werden, und dass die Maßgabe sein muss, Unschuldige nicht über Gebühr zu behelligen sowie dass die direkte Kontrolle des Intimbereichs durch kein milderes Mittel ersetzt werden kann.

Aus der Hausordnung allein kann sich sowas doch nicht begründen lassen, das muss doch eigentlich sonnenklar sein.

Das ist aber genau der Anlass, dass man hier schwere Straftaten vereiteln möchte, die es auch weiterhin leider zur Genüge gibt. Eben weil einzelne Fans Sprengstoff, Waffen usw. ins Stadion schmuggeln.

Und ich muss ja die Hausordnung bemühen, einen anderen Hebel hat der Verein doch gar nicht, es sei denn unsere Juristen sagen jetzt was anderes


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1351614 Einträge in 14679 Threads, 14137 registrierte Benutzer Forumszeit: 27.11.2024, 10:30
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln