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Kontrolle des "Intimbereichs" (BVB)

markus, Freitag, 25.10.2024, 14:28 (vor 564 Tagen) @ Sascha

Wie ist denn überhaupt die Rechtslage? Darf ein einfacher Angestellter eines Ordnungsdienstes allein aufgrund seiner Funktion und einer selbst gewählten Hausordnung mit seinen Händen den Intimbereich einer fremden Person berühren?

Das geht schon, aber es muss höherrangiges Recht beachtet werden. Die Kontrollen müssen vor allem verhältnismäßig sein.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fussballstadion-sicherheitskontrolle-durchsuchung-fans-nacktscanner-bengalo


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