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Kontrolle des "Intimbereichs" (BVB)

Sascha, Dortmund, Freitag, 25.10.2024, 14:39 (vor 647 Tagen) @ markus

Steht für mich da nicht im Text. Der Einsatz von Nacktscannern und Entkleiden ist noch etwas anderes als ein Griff in den Intimbereich und auch das Hausrecht darf nicht übergeordnetes Recht aushebeln. Und das war ja meine Frage, ob ein Angestellter eines Sicherheitsdienstes dort gesetzlich mehr darf als ein andere Zivilperson.


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