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Nach Sanés Ellbogenschlag: DFB leitet kein Verfahren ein. (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 04.12.2024, 13:14 (vor 532 Tagen) @ Scherben

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Ich finde "Das Opfer hat es nicht wahrgenommen, also ist da nichts" kein valides juristisches Argument.

Deswegen sind idR auch untaugliche Versuche strafbar. Wenn ich also fälschlicherweise davon ausgehe, dass du eine Erdnussallergie hast und ich zumindest in Verletzungsabsicht dir einen Teller mit stapelweise Erdnussbutter-Broten hinstelle, dann ist das idR strafbar, auch wenn du die eigentlich ganz gerne isst und dir gerade keine gesundheitlichen Komplikationen drohen.

Tl;dr:

Wenn schon der Versuch einer Tätlichkeit strafbar ist, dann ist die Stellungnahme von Groß tatsächlich kein großes Argument. Aber es zeigt, dass es offenbar eine lex Bayern gibt.


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