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Nach Sanés Ellbogenschlag: DFB leitet kein Verfahren ein. (Fußball und Sport allgemein)

stfn84, Köln, Donnerstag, 05.12.2024, 10:31 (vor 532 Tagen) @ Scherben

Natürlich ist das im Strafrecht komplett irrelevant. Wäre ja auch noch schöner, wenn nicht.

Ist ja nicht "Zivilrecht" (Groß vs Sané) sondern "Strafrecht" (DFL/DFB gegen Sané). Man kann aber im Regelwerk gerne aufnehmen, dass eine Befragung des Opfers zu erfolgen hat und deren Aussage bei der individuellen Strafe einzupreisen ist.


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