Willkommen im BVB-Forum

Die FDP (Politik)

jniklast, Langenhagen, Dienstag, 04.03.2025, 23:04 (vor 556 Tagen) @ Eisen

Wobei ich mich da Frage auf welcher Grundlage. Im Grundgesetz steht klar, dass die Wahlperiode des Bundestages mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages endet (würde 1976 geändert). Es steht nirgendwo etwas von eingeschränkten Befugnissen nach der Wahl.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: