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Dieses "Transferfenster" (BVB)

CLM, Berlin, Donnerstag, 12.06.2025, 14:23 (vor 218 Tagen) @ Sascha

Nö, würde ich nicht sagen, da der Transfer (von einem Verein zum anderen) ja erst vollzogen wird, wenn der Spieler beim neuen Verein spielberechtigt ist. Zumindest im sportgeschäftlichen Sinn. Denn er darf ja nur in diesem Zeitraum auf die Spielberechtigungsliste des neuen Vereins gesetzt werden. Wann Verträge zwischen Spielern und Vereinen beginnen und enden hat damit ja erstmal nichts zu tun. Daher passt der Begriff Transferfenster schon gut.

Verpflichtungsfenster hingegen würde nicht passen. Denn verpflichten (also einen Vertrag mit ihm eingehen) kann ich auch außerhalb des Transferfensters. Herrscht ja schließlich Vertragsfreiheit in Deutschland. Ob der Spieler dann auch sofort spielen darf, hängt dann wieder von der Spielberechtigungsliste ab, die außerhalb des Transferfensters für Transfers geschlossen ist (aber nicht für Spieler, die neu auf eine Liste gesetzt werden, bzw. vorübergehend auf keiner standen).


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