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Dieses "Transferfenster" (BVB)

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 12.06.2025, 19:53 (vor 218 Tagen) @ markus

Nö, würde ich nicht sagen, da der Transfer (von einem Verein zum anderen) ja erst vollzogen wird, wenn der Spieler beim neuen Verein spielberechtigt ist. Zumindest im sportgeschäftlichen Sinn. Denn er darf ja nur in diesem Zeitraum auf die Spielberechtigungsliste des neuen Vereins gesetzt werden. Wann Verträge zwischen Spielern und Vereinen beginnen und enden hat damit ja erstmal nichts zu tun. Daher passt der Begriff Transferfenster schon gut.


Das glaube ich nicht. Es geht dabei ja auch um Vermarktungs- und Namensrechte und die kann ein Verein auch schon vorher nutzen.


Sicher? Solange der Spieler noch beim alten Verein Angestellter ist, solange wird auch der alte Verein noch z.B. Trikots von ihm verkaufen dürfen. Und nicht bereits der neue Verein, der ja erst zu einem bestimmten Stichtag Arbeitgeber wird. Das ist ja der Transfer. Der Tag, an dem der neue Arbeitsvertrag zu laufen beginnt.

Der Begriff passt schon.

Ist er ja nicht. Im Falle Arda Turan war der Spieler ab Saisonstart bei Barcelona angestellt, durfte aber erst für die Rückrunde zum Spielbetrieb angemeldet werden.


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