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Bundeskartellamt: Ausnahmen von 50+1 für Leverkusen und Wolfsburg "nicht mehr möglich" (Fußball und Sport allgemein)

Henral, Montag, 16.06.2025, 23:06 (vor 184 Tagen) @ AGraute

Ich vermute, dass Du eine alte Version der Satzung des Vereins Turn- und Sportgemeinschaft Hoffenheim 1899 verwendest.

In der auf der Webseite von TSG Hoffenheim nachzulesenden Version von Juni 2025 heißt es, dass man sich bereits nach zwei Jahren für den Status eines ordentlichen Mitglieds qualifizieren kann. Dieser Status wird nach Ablauf dieser Frist sogar automatisch erlangt, vorausgesetzt natürlich, dass der entsprechende Beitrag während dieser Zeit pünktlich gezahlt wurde (siehe Artikel 3, Absatz 1).

Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass der TSG Hoffenheim e.V. in der neuen Satzung ausdrücklich die 50+1-Regel befürwortet (siehe Artikel 1, Absatz 6).


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