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Bundeskartellamt: Ausnahmen von 50+1 für Leverkusen und Wolfsburg "nicht mehr möglich" (Fußball und Sport allgemein)

AGraute, Montag, 16.06.2025, 16:50 (vor 183 Tagen) @ ooohflupptnicht

Ich sehe schon den Aufruf quer durch alle Ultraszenen, Mitglied zu werden, um per Antrag auf der MV eine Namens- und Logoänderung durchzusetzen. ;-)

Hoffenheim schützt sich durch einen Trick davor:

§ 3 Mitgliederstatus

Erwerb der Mitgliedschaft, Verfahren

1. Der Verein besteht aus:

a) Ordentlichen Mitgliedern: Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die eine Sportart im Verein ausüben, sowie Mitglieder, deren Aufnahmeantrag vor dem 12.12.2008 stattgegeben wurde.
b) Jugendlichen Mitgliedern: Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
c) Fördernden Mitgliedern: Natürliche und juristische Personen, sofern diese keinen anderen Mitgliederstatus haben. Fördernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.
d) Ehrenmitglieder: Mitglieder, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben.

6.

a) Alle Mitglieder, deren Aufnahmeantrag vor dem 12.12.2008 stattgegeben wurde, sind ordentliche Mitglieder.
b) Den Status eines ordentlichen Mitglieds kann ferner jede natürliche Person erwerben, die mindestens fünf Jahre förderndes Mitglied des Vereins i. S. v. § 3 Ziffer 1 lit. c. war
und sich mit keinerlei Zahlungsverpflichtung aus dieser Satzung oder weiteren Vereinsordnungen im Rückstand befindet, bislang kein Ausschlussverfahren i. S. d. nachstehenden § 4 angestrengt wurde sowie keine Maßregelung i. S. d. nachstehenden § 5 stattgefunden hat. Für die Antragstellung und die Entscheidung des Vorstandes gelten vorstehende Absätze Ziffer 3 und Ziffer 4 entsprechend.

Falls sich also Fans anderer Vereine organisieren würden, würde es mindestens 5 Jahre dauern, bis sie stimmberechtigt sind und eine Auflösung beantragt werden kann. Inwiefern die aktuell stimmberechtigten Mitglieder innerhalb dieser 5 Jahre die Satzung ändern können, damit der Versuch abgewehrt wird, kann ich nicht beurteilen.

Da der Hoffenheimer Trick jedoch nicht vom Bundeskartellamt angeprangert wird, vermute ich, dass Leipzig ebenfalls solche Barrieren einbauen würde.


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