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Zverev - so einfach ist das mMn nicht (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 01.07.2025, 09:28 (vor 162 Tagen) @ Kutte92-

Du kannst dir die Einstellung eines Verfahrens übrigens nicht erkaufen. Zum einen geht 153a nur bei Vergehen, nicht bei Verbrechen, zum anderen nur mit Zustimmung der StA. Die machen das idR nur dann, wenn die Verurteilung eher wackelig würde.

Und rechtlich ist das halt einfach auch ein nullum. Es ist gerade kein Schuldeingeständnis.

Mein Lieblingsfall dazu:

Ich habe vor ein paar Jahren eine Lokalprominenz verteidigt. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Ich hatte eigentlich nur Beweisnot. Ich hätte eine Zeugin gehabt, die hätte aussagen können, dass mein Mandant zu dem Zeitpunkt bei ihr war. Das wollte mein Mandant nicht. Es war nämlich nicht seine Frau, der er beigewohnt hatte.

Also führst du ein Non-Gespräch. Die StA hat's dann mitgemacht.


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