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Hasskommentare gegen Rüdiger, Tah und Collins: DFB schaltet die Justiz ein (Fußball und Sport allgemein)

EloKa, Sonntag, 07.09.2025, 09:54 (vor 92 Tagen) @ nico36de
bearbeitet von EloKa, Sonntag, 07.09.2025, 09:58

Im konkreten Fall würde eine richterliche Datenauskunft an Schwatzgelb gestellt werden, um die letze Log-In IP von nico36de zu erfragen. Da kommt zb die Auskunft "nico36de hatte beim letzten Login an 07.09.2025 um hh:mm die IP 192.168.0.1".

Anhand der IP Adresse sieht man zu welchem Internet-Service-Provider (ISP) die Adresse gehört. Die Polizei fragt dann zb bei der Telekom nach, welcher Nutzer am 07.09.2025 diese IP-Adresse hatte. Der ISP muss bis zu 10 Wochen die Einwahldaten ihrer Kunden speichern.

Die IP vom Schwatzgelb-Login wird mit der IP von deinem ISP gematcht und Zack: man hat deine Telekom Kundendaten. Es ist nur die ansatzlose Vorratsdatenspeicherung untersagt, also das Speichern konkreter Inhalte. Was du im Netz machst wird nicht protokolliert, wie du dich durchs Netz bewegst hingegen schon.


Ermittlungen sollten eine Standard Routine sein, aber das Problem ist oftmals die fachliche Kompetenz der Ermittlungsbehörden. Als Typ, der selber mal 10 Jahre in einem Rechenzentrum gearbeitet hatte, gibt's da die wildesten Geschichten: Wie einen Hauptkommissar, der mich angerufen hatte um nachzufragen ob ich ihm die richtigen Nummer gab, denn, wenn er versucht die 192 168 01 anzurufen, dann kommt da was von wegen ungültige Nummer. Fairerweise muss man aber sagen, dass die großen Social Media Plattformen im Regelfall aber auch eher weniger aktiv bei Ermittlungen kooperieren und nur bei der 5. Nachfrage ihrer Pflicht, der Datenauskunft, nachkommen.


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