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Nein! (BVB)

CHS, Lünen / Dortmund, Samstag, 11.04.2026, 13:14 (vor 97 Tagen) @ Sascha

Wäre eine Ausstiegsklausel für diesen Sommer nicht auch ad-hoc-pflichtig? Es dürfte doch einen deutlichen Einfluss auf den Unternehmenswert haben, ob Schlotterbeck jetzt ein Spieler mit einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren ist, oder einer, der in den nächsten Monaten für z.B. 50 Millionen Euro gehen kann.

Vertragsinhalte müssen nicht als Adhoc mitgeteilt werden (siehe auch Guirassy), aber zumindest ist es eine Nachricht auf der Aktienseite wert.

Gruß

CHS


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