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Wahlrecht weiterhin erst ab 18 (BVB)

stfn84, Köln, Mittwoch, 28.10.2026, 21:31 (vor 7 Stunden, 41 Minuten) @ Giog

Das ist Deine Auffassung.
Im Kontext kann man natürlich erst einmal darüber diskutieren ob man auch Jugendlichen ein Stimmrecht einordnen sollte, ehe die rechtliche Umsetzung erfolgt. Es ist vermutlich unstrittig, dass es grds. möglich wäre.

Der Ablauf wäre mE aber nicht bei jedem Thema der richtige, da der mögliche (rechtliche) Rahmen für die Willensbildung und Entscheidung schon auch relevant sind. Zumindest in meiner Lebensrealität.


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