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Bilanzpressekonferenz (BVB)

AdamSmith, ..., Mittwoch, 17.08.2016, 20:45 (vor 3054 Tagen) @ Micawber

Wenn man vom Grundmodell bei Börsenkursen (Börsenkurs entspricht dem Barwert aus Dividenden und des künftigen Kurs), ist der Kurs nicht unterbewertet.

Zur Problematik wie man den "Wert" eines Unternehmens berechnet, wird man wohl kaum jemals eine einzige richtige Methode finden können. Aber dieses "Grundmodell" verstehe ich jetzt irgendwie überhaupt nicht. Der aktuelle Börsenwert hängt also von den (zu erwartenden) Dividenden und dem Kurs in der Zukunft ab. Bei der Dividende wird sich wahrscheinlich kurz- und mittelfristig wenig ändern. Aber auf welcher Grundlage will man denn diesen Zukunftswert errechnen? Und welchen Zukunftszeitpunkt wählt man hier?

Das muss man selber schätzen. An einem Beispiel: Wenn ich sage, die Aktie entwickelt sich wie der Markt (bspw. 5% pa und jährlich 0,05 EUR Dividende) und ich möchte die Aktie fünf Jahre halten, kann das Geld alternativ zu 2,0% anlegen. Dann wäre der Barwert 4,89 EUR beim heutigen Kurs. Kann ich das Geld alternativ zu 10% anlegen, wäre der Barwert 3,38 EUR.

Was wenn z.B beim BVB der Kaderwert weiter enorm ansteigt, weil das Umfeld sich weiter so entwickelt wie in den letzten Jahren und dadurch demnächst dann häufiger Transfereinnahmen im hohen zwei- oder gar dreistelligen Mio-Bereich möglich sind, wenn z.B. andere Einnahmen ebenso weiter gesteigert werden können (TV-Erlöse, CL-Einnahmen durch mögliche Reform der CL, Wachstum bei Umsätzen aus Merchandising und Sponsoring im Ausland etc. etc.)

Alles Grundannahmen um eine Einschätzung zu treffen, wie hoch die Dividende ausfallen könnte. Kapitalmärkte sind keine präzise Wissenschaft, da stehen immer individuelle Annahmen und Wertentscheidungen hinter.

Und ob z.B. die 50 + 1 Regelung ewig Bestand haben wird, weiß auch niemand, und damit könnte sich dann auch das Argument der fehlenden Einflussmöglichkeit für die Aktionäre bei einer dann möglichen Umwandlung erledigt haben.

Das hängt vor allem an der KGaA, nicht nur an 50+1. Wenn 50+1 abgeschafft wird, muss die KGaA in eine AG umgewandelt werden. In der KGaA liegt die Kontrolle in der Geschäftsführungs-GmbH, die zu 100% dem Verein gehört.


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