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Und wieder eine Grenze verschoben (Sonstiges)

jniklast, Langenhagen, Dienstag, 06.12.2016, 16:55 (vor 3591 Tagen) @ DreiEckeneinElfer

Es ist nur konsequent und richtig, denn zur Unantastbarkeit der Menschenwürde zählt eben auch das Recht auf Leben und wie gesagt ist Artikel 1 GG Die Basis unserer Verfassung und Rechtsstaatlichkeit. "Sie [die Menschenwürde] zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.", da wäre jede andere Vorgehensweise schlicht nicht verfassungskonform. Gleiches gilt dann eben auch für Abschiebungen in Länder in denen Leib und Leben in unmittelbarer Gefahr sind.


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