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Und wieder eine Grenze verschoben (Sonstiges)

Ulrich, Dienstag, 06.12.2016, 20:33 (vor 3389 Tagen) @ DreiEckeneinElfer

Richtig. Und tastest du die Würde an, wenn du nach einem rechtsstaatlichen Verfahren jemanden abschiebst, sofern dieser in seiner Heimat gefährdet ist? Das wäre wohl in der Tat der Dreh- und Angelpunkt für die Diskussion.

Ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren an dessen Ende ein Mörder in ein Land abgeschoben wird in dem ihm die Hinrichtung droht ist ein Widerspruch in sich. Unser Grundgesetz schützt die Menschenwürde auch eines Mörders, und dazu gehört in erster Linie auch dessen Recht auf Leben.


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