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Und wieder eine Grenze verschoben (Sonstiges)

Ausputzer, Düsseldorf, Dienstag, 06.12.2016, 21:11 (vor 3591 Tagen) @ Ulrich

Ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren an dessen Ende ein Mörder in ein Land abgeschoben wird in dem ihm die Hinrichtung droht ist ein Widerspruch in sich. Unser Grundgesetz schützt die Menschenwürde auch eines Mörders, und dazu gehört in erster Linie auch dessen Recht auf Leben.

Warum genau haben SPD und später SPD/Grüne/SED nicht einmal den Versuch unternommen, Art. 21 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Landesverfassung zu ändern (zu streichen); so rein aus Klarstellungsgesichtspunkten. So ruht man sich einfach auf dem Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" aus.


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