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Neu auf schwatzgelb.de: Was ist bloß aus dir geworden, Freddie Röckenhaus? (BVB)

Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 21.02.2017, 11:19 (vor 2833 Tagen) @ Fair Play

"Im Strafrecht gilt in der Tat auch das Verbot der Kollektivstrafe. Im vorliegenden Fall geht es um andere Strafen, um Vereinsstrafen - also letztlich um Haftungsrecht, um Zivilrecht."

Da wird garnichts umschifft.

Klar. Ist ja auch nur eine Sache zwischen DFB und BVB. Es wird ja nur der BVB bestraft und nicht die Fans. Kann der DFB ja nichts für, dass da 25.000 Leute stehen wollen.
Der Veranstalter des Events ist zu bestrafen. Außer es ist der DFB.


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