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Dann will ich mich auch mal äußern: (BVB)

nofilis, Dienstag, 21.02.2017, 14:12 (vor 2833 Tagen) @ Erfolgsfan

Aber bitte nur nach einem ordentlichen Verfahren. Alles andere ist ein Verrat am Rechtsstaat. Es kann doch nicht sein, dass ein Richter oder gar Polizeibeamter kurzfristig entscheidet, der hat gerade jemanden das Nasenbein gebrochen, den lassen wir jetzt erstmal auf der Wache bis Arbeitsbeginn.

Natürlich hat ein längerer Gefängnisaufenhalt die von dir beschriebene Wirkung.
Aber hier gab es VORHER ein faires Verfahren und der Beschuldigte konnte sich verteidigen.

Noch schlimmer wird es wie gesagt bei der Praxis mancher SKBs, ihrere "Kunden" am Arbeitsplatz zu besuchen, bspw. für Gefährendansprachen. Widerliche Praxis, bei der soziale Ächtung als Stafe durch die Exektutive genutzt wird (was ihr natürlich gar nicht zusteht).


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