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Dürfen wieder laufen - vermummt (Sonstiges)

Ravenga, In der Ruhr liegt die Kraft, Freitag, 07.07.2017, 18:19 (vor 3241 Tagen) @ Jurist81
bearbeitet von Ravenga, Freitag, 07.07.2017, 18:31

Das Tragen verfassungswidriger Kennzeichen und Volksverhetzung ist auch verboten, aber greift die Polizei bei Nazi-Aufmärschen oder -Konzerten durch, wenn da wieder Lieder über Anne Frank angestimmt werden und die Redner den Reichsadler samt Hakenkreuz tätowiert haben? In 95% der Fälle geschieht das nicht, aber wehe, ein Linker hat in weiser Voraussicht einen Mundschutz dabei...

Nebenbei: Da stehen sich zwei vermummte Gruppen gegenüber, bei denen man Einzelpersonen, die Scheiße bauen, nicht ohne weiteres nicht identifizieren kann. Von der einen Gruppe wird verlangt, die Vermummung abzulegen, während die andere (staatliche) Seite weiter anonymisiert bleibt.


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