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Stadt Hamburg - Protestcamper 4:1 (Sonstiges)

Kulibi77, Freitag, 07.07.2017, 21:51 (vor 3078 Tagen) @ Zoon

Der Veranstalter beantragte ein Protestcamp im Elbpark Entenwerder. Die Behörde untersagte dieses Camp in Ziffer 1. Die Entscheidung vom 1. Juli hob dieses Verbot durch das gestatten eines Widerspruch mit aufschiebender Wirkung auf. Da waren wir doch schon? Damit war das Protestcamp legal und rechtmäßig angemeldet. Am frühen Nachmittag des 2. Juli wurde dem Veranstalter durch die Polizei der Zugang zum Gelände verweigert. Der Veranstalter legte sowohl gegen die polizeirechtliche Maßnahme als auch wegen der Missachtung der Gerichtsentscheidung vom 1. Juli um ca. 14 Uhr und 16 Uhr jeweils Widerspruch beim VG ein. Als den Behörden dämmerte dass diese Beschwerden Erfolg haben könnten, hob die Behörde um 18:45 den alten Bescheid auf und erließ einen neuen Bescheid. Dieser neue Bescheid war in den entscheidenden Passagen (Ziffer 1 und 3) im Wortlaut der gleiche (bis auf drei Wörter) wie der alte. Und gegen eben jenen alten Bescheid hatte der Veranstalter bekanntlich bereits gültigen Rechtsschutz.

Die Behörde hat alles getan um diese Rechtssprechung des BVerfG schlichtweg zu ignorieren und nicht in ihren Entscheidungsprozeß einzubinden.


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