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Ein typischer Stöger (BVB)

Phil, Mittwoch, 13.12.2017, 14:04 (vor 2326 Tagen) @ nico36de

Allerdings ist dieses "unter den Nagel reißen" ja in unserer Satzung ausgeschlossen. Die Geschäftsführungs-GmbH muss immer zu 100 % im Besitz von Borussia Dortmund e.V. sein.

"Der Verein hält alle Geschäftsanteile an der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH und ist infolge dessen ihr Alleingesellschafter. Der Vorstand, der den Verein insoweit vertritt und dem die Wahrnehmung und Erfüllung aller diesbezüglichen Rechte und Pflichten obliegt, hat sicherzustellen,
dass der Verein auch künftig zu 100 % an der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH beteiligtist, d.h. in der Gesellschafterversammlung über sämtliche Stimmenanteile verfügt. Der Vorstand ist ferner verpflichtet, auch künftig statuarisch d. h. durch die Satzung bzw. den Gesellschaftsvertrag
der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, sicherzustellen, dass die Gremien der Gesellschaft – derzeit Beirat und Präsidialausschuss – stets mehrheitlich durch Mitglieder des Vereins zu
besetzen sind."

Natürlich haben große Investoren in die KGaA bei uns auch Einfluss. Aber defacto sind sie immer dem Verein untergeordnet.

MFG
Phil


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