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Urteile im NSU-Prozess (Sonstiges)

Thomas, Dortmund, Mittwoch, 11.07.2018, 12:29 (vor 2934 Tagen) @ Schnippelbohne

Das würde heißen, dass jemand, der einen Auftragskiller anheuert, um sich selbst die Hände nicht schmutzig zu machen, niemals wegen Mordes verurteilt werden könnte.

Nein, weil man eine andere Person als Werkzeug der Tat missbraucht.


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