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Urteile im NSU-Prozess (Sonstiges)

Bernhardt, Mittwoch, 11.07.2018, 14:17 (vor 2724 Tagen) @ Phil

Also ich bin da nun auch kein Jurist, aber dein Ansatz wäre dann schon etwas schwierig.

Wenngleich es das natürlich schon ewig in der deutschen Rechtssprechung gärt.

Ich für meinen Teil halte den Buchhalter in einem KZ ebenfalls für einen Mörder und nicht nur jenen, der am Ende den Gashahn aufgedreht hat.

Und ebenso halte ich eine Person für eine Mördern, die Teil einer terroristischen Vereinigung ist (auch wenn es hier juristisch ggf anders ausgelegt wurde) und mit dieser gemeinsam die Taten erdachte, plante und den Rückraum für dieses schuf. Und eben nicht "nur" eine Tatwaffe besorgt hat.


MFG
Phil

Juristisch ist Mord bzw Beihilfe zu Mord nicht Ein und das Selbe.

MfG
Bernd


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