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Urteile im NSU-Prozess (Sonstiges)

RE_LordVader, Mittwoch, 11.07.2018, 13:24 (vor 2724 Tagen) @ Thomas

Ja, das reicht für die Mittäterschäft und "volle Haftung" aus, aber eben das ist unklar.

Dir ist das unklar, ohne die Einsicht in die Akten und ohne bei den Vernehmungen dabei gewesennzu sein... das ist aber dann doch sehr unerheblich. Denn dem Richter muss das klar sein, und nach dessen Urteilsbewgründung war ihm das auch klar.

Das ist übrigens nicht persönlich gemeint. Aber "nur" aus den Medien informierte Personen sind aber dankenswerter Weise nicht Grundlage unseres Rechtssystems.


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