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Urteile im NSU-Prozess (Sonstiges)

Thomas, Dortmund, Mittwoch, 11.07.2018, 12:54 (vor 2810 Tagen) @ Phil

Ich für meinen Teil halte den Buchhalter in einem KZ ebenfalls für einen Mörder und nicht nur jenen, der am Ende den Gashahn aufgedreht hat.

Ganz schwer, im Grunde hat der Buchhalter wissentlich die Morde nicht gemeldet, aber wem hätte er das auch melden sollen. Aber hier bitte keine Festlegung, ich denke das ist ein ganz anderes thema.

und mit dieser gemeinsam die Taten erdachte, plante und den Rückraum für dieses schuf.

Ja, das reicht für die Mittäterschäft und "volle Haftung" aus, aber eben das ist unklar.


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